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   VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375   

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VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375 (https://dejure.org/2011,66282)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.06.2011 - 7 CE 11.10375 (https://dejure.org/2011,66282)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 7 CE 11.10375 (https://dejure.org/2011,66282)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    LMU MünchenHumanmedizinWintersemester 2010/2011Kapazitätsneutraler StellenabbauLehrverpflichtungSchwundquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Zwar sind absolute Zulassungsbeschränkungen für Studienanfänger einer bestimmten Fachrichtung nur dann verfassungsmäßig, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 ff.).

    Die Entscheidung über Umfang und Prioritäten des Hochschulausbaus obliegt dabei in erster Linie dem Gesetzgeber (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 a.a.O.).

    Es gibt auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der LMU zur erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 ff.) keinen zwingenden Grund, die Lehrtätigkeit dieser Gruppe von Mitarbeitern einseitig zu Lasten ihrer Forschungstätigkeit oder ihrer sonstigen Aufgaben auszuweiten (vgl. z.B. BayVGH vom 13.7.2007 Az. 7 CE 07.10109 u.a. RdNr. 7).

  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 7 CE 10.10094

    Zahnmedizin LMU (WS 2009/2010); Erfordernis eines "normativen Stellenplans";

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, Minderungen des Lehrangebots bedürften dann keiner besonderen Begründung seitens der LMU, wenn sie durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit vollständig ausgeglichen würden, ist kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 RdNr. 16 und vom 21.5.2008 Az. 7 CE 08.10093 RdNr. 11).

    Lassen somit die von der Hochschule im Rahmen ihrer Gestaltungs- und Organisationsfreiheit getroffenen Entscheidungen die Ausbildungskapazität der betroffenen Lehreinheit im Ergebnis unverändert, so finden auch die erhöhten Abwägungs- und Begründungserfordernisse, die sonst an eine Kapazitätsminderung zu stellen wären, keine Anwendung (vgl. BayVGH vom 3.5.2010 a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Folglich sind Kapazitätsminderungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und das Zugangsrecht der Hochschulbewerber ist dabei mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Belangen der Hochschulen und Lehrpersonen sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten umfassend abzuwägen (vgl. z.B. BVerfG vom 8.2.1984 BVerfGE 66, 155/177 ff.; BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 530 f.).
  • VGH Bayern, 21.05.2008 - 7 CE 08.10093

    LMU München; Tiermedizin WS 2007/2008; Hochschulpakt 2020; "Drittgerichtetheit"

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, Minderungen des Lehrangebots bedürften dann keiner besonderen Begründung seitens der LMU, wenn sie durch entsprechende Mehrungen des Lehrangebots der Lehreinheit vollständig ausgeglichen würden, ist kapazitätsrechtlich nicht zu beanstanden und entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 3.5.2010 Az. 7 CE 10.10094 RdNr. 16 und vom 21.5.2008 Az. 7 CE 08.10093 RdNr. 11).
  • VGH Bayern, 24.08.2009 - 7 CE 09.10352

    Zulassung zum Studium im Fach Humanmedizin (LMU), WS 2008/2009; Lehrdeputat der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Dies kann etwa bei gerichtlich nachträglich zugelassenen Studenten der Fall sein, wenn sich bei Zugrundelegung der Bestandszahlen eine "ganz ungewöhnliche ("positive") Schwundquote" ergeben würde (vgl. z.B. BayVGH vom 24.8.2009 Az. 7 CE 09.10352 u.a. RdNr. 24 ff.).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 67.88

    Studienplatzkapazität - Festsetzung der Zulassungszahl - Lehreinheit -

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Folglich sind Kapazitätsminderungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und das Zugangsrecht der Hochschulbewerber ist dabei mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Belangen der Hochschulen und Lehrpersonen sowie den Ausbildungsbedürfnissen der bereits zugelassenen Studenten umfassend abzuwägen (vgl. z.B. BVerfG vom 8.2.1984 BVerfGE 66, 155/177 ff.; BVerwG vom 15.12.1989 DVBl 1990, 530 f.).
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 7 CE 10.10210

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; statistische

    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass jene früheren C2-Stellen, die hinsichtlich des individuellen Lehrdeputats Professoren gleichgesetzt waren und daher ein Lehrdeputat von 9 SWS rechtfertigten, schon seit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl I S. 2542) nur noch als Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter vergeben werden konnten und die Hochschulen für diese Stellen ab der jeweiligen Neubesetzung deshalb das für wissenschaftliche Assistenten oder Akademische Räte auf Zeit geltende Lehrdeputat von fünf LVS ansetzen müssen (vgl. z.B. BayVGH vom 24.8.2010 Az. 7 CE 10.10210 RdNr. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2007 - 7 CE 07.10109
    Auszug aus VGH Bayern, 09.06.2011 - 7 CE 11.10375
    Es gibt auch unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der LMU zur erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten (vgl. BVerfG vom 18.7.1972 BVerfGE 33, 303 ff.) keinen zwingenden Grund, die Lehrtätigkeit dieser Gruppe von Mitarbeitern einseitig zu Lasten ihrer Forschungstätigkeit oder ihrer sonstigen Aufgaben auszuweiten (vgl. z.B. BayVGH vom 13.7.2007 Az. 7 CE 07.10109 u.a. RdNr. 7).
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